Betriebssportverband Kreisverband Essen e.V.

Hallenfußball- Spielordnung

1.Veranstalter:

Fußballspiele und Turniere in der Halle können vom Betriebssport Kreisverband e.V. (BKV) oder von BSGen veranstaltet werden. Ist eine BSG Veranstalter,
sollte sie mit einer Mannschaft am Turnier beteiligt sein.

2.pielleitende Stelle:

2.1 Der gesamte Spielbetrieb im Betriebssport Kreisverband Essen e.V. unterliegt der Aufsicht des BKV Sportausschusses Fußball -.
2.2 Sofern es sich um BSVN Turniere handelt, nimmt er diese Aufgaben im wesentlichen selbst wahr.
2.3 Mit der Durchführung eines Turniers kann er, einen Kreisverband beauftragen.
2.4 Spiele, die im Ausland stattfinden, sind durch den Sportausschuss zu genehmigen

3.Durchführung eines Turniers

3.1 Die Leitung und Durchführung eines Turniers obliegt dem Veranstalter. Eine Turnierleitung ist zu bilde (mind. 3 Personen).
3.2 Jedes BSVN Turnier sollte von einem Beauftragten des BSVN, der Turnierleitung angehören kann, überwacht werden.
3.3 Bei BSVN Hallen-Fußball-Turnieren ist die eingesetzte Turnierleitung (mindestens 3 Personen) verantwortlich für:
die verantwortliche Durchführung des Turniers insbesondere für die Passkontrolle und
Zeitnahme;
Prüfung der Spielberechtigung;
Einsatz der Schiedsrichter;
Einhaltung des Spielplanes;
Entscheidung bei Streitigkeiten.
Die Entscheidungen der Turnierleitung sind unanfechtbar. Dies gilt auch für die Wertung der Spiele.
3.4 Bei jedem Turnier soll möglichst ein Sportarzt oder ein Sanitätsdienst zugegen sein.
3.5 Die beteiligten Mannschaften müssen vor Beginn eines Turniers auf die Turnierbestimmungen schriftlich hingewiesen werden.

4.Turniermodus:

4.1 Den Spielplan eines Turniers legt der Veranstalter unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen fest.
4.2 Hallenturniere werden zweckmäßig in Dreier-, Vierer- oder Fünfergruppen nach dem System "Jeder gegen Jeden" durchgeführt.
Die Gruppenersten werden nach dem Subtraktionsverfahren ermittelt. Bei gleicher Punktzahl und Tordifferenz entscheiden die mehr erzielten Tore und danach ggfls. das erzielte Ergebnis gegeneinander. Ergibt sich auch dann noch keine Entscheidung, erfolgt ein Strafstoß - Ent- scheidungsschießen.
4.3 Kampflos abgegebene Spiele werden mit 3 : 0 Punkten und 2 : 0 Toren für den Gegner gewertet, das gleiche bei verschuldeten Spielabbruch.
4.4 Turniere müssen nach einem Zeitplan ablaufen. Die Reihenfolge der Spiele und der evt. auszu- tragenden Entscheidungsspiele, Verlängerungen und das Strafstoßschießen müssen vor Beginn des Turniers festliegen.

5.Spielberechtigung für BSG`en / SG`en und Spieler:

5.1 Voraussetzung für die Spielberechtigung einer BSG ist die Mitgliedschaft im Westdeutschen
Betriebssportverband e.V. oder bei offenen Turnieren im Deutschen Sportbund.
5.2 Zur Teilnahme an Turnieren sind nur Spieler berechtigt, die im Besitz eines gültigen Spielerpasses sind.
5.3 Jeder Spieler darf nur für die BSG/SG spielen, für die seine Spielberechtigung erteilt ist.
5.4 Meldet eine BSG/SG zu einem Turnier mehrere Mannschaften, dürfen einzelne Spieler nur in ein und der selben Mannschaft eingesetzt werden.
5.5 Die Spielerpässe sind zum Nachweis der Spielberechtigung am Tage des Turniers zur Passkontrolle etc. gemeinsam mit der Gesamtspielerliste der Turnierleitung zu übergeben.

6. Sporthalle und Spielfeld:

Die Sporthalle sollte so beschaffen sein, dass das Spielfeld vom Zuschauerraum abgegrenzt werden kann.
Das Spielfeld richtet sich nach den Hallenausmaßen, muss rechteckig sein und soll der DIN-NORM (20 x 40)
entsprechen.
Wird mit Seitenbande gespielt, so hat die Begrenzung des Spielfeldes durch eine mindestens 1 m hohe, festverankerte Bande zu erfolgen. Auch eine Hallenwand bzw. einseitige Bande ist gestattet.
Die Aufteilung des Spielfeldes erfolgt entsprechend den Fußballregeln; sie ist jedoch den jeweiligen
Größenverhältnissen anzupassen.
Das Spielfeld wird durch Seitenlinien bzw. Seitenbanden und Torlinien begrenzt. Die Mittellinie muss parallel zur Torlinie verlaufen und genau den Mittelpunkt der Seitenlinie treffen.
Der Mittelpunkt des Spielfeldes muss gekennzeichnet sein.
Als Strafraum ist ein rechteckiger Torraum abzuzeichnen, der mindestens 6 m tief sein muss. Die seitlichen Begrenzungslinien des Torraumes verlaufen mindestens 3 m seitlich der Torpfosten. Wenn keine andere Möglichkeit besteht, kann auch ein für Hallenhandballspiele eingezeichneter Wurfkreis als Straf- bzw. Torraum Verwendung finden.
Das Tor kann 3 bis 5 m breit und muss 2 m hoch sein. Innerhalb des Straf- bzw. Torraumes ist ein
Strafstoßpunkt zu markieren. Dieser befindet sich in der Regel 7 m vom Mittelpunkt der Torlinie entfernt.
Es werden keine Eckfahnen aufgestellt. Die Eckstöße werden jeweils von den Punkten ausgeführt, an denen sich die Seiten- und Torlinien Treffen

7.Mannschaften/Auswechselspieler:

7.1 Eine Mannschaft darf aus 15 Spielern bestehen, von denen je nach Spielfeldgröße in der Regel 5 (Torwart und 4 Feldspieler) gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen.
7.2 Das Auswechseln von Spielern während des Spieles ist gestattet. Erlaubt sind "fliegender Wechsel" und "Wieder-Einwechseln" in der eigenen Spielfeldhälfte, jedoch nur an der von der Turnierleitung bestimmten Seite und erst nachdem der auszuwechselnde Spieler das Spielfeld verlassen hat.
Bei einem Wechselfehler ist auf Freistoß von der Stelle zu entscheiden, wo sich der Ball bei
Unterbrechung befand.
7.3 Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl der Spieler auf dem Spielfeld, ist das Spiel zu
unterbrechen. Der Spieler, der zuletzt das Spielfeld betreten hat, ist zu verwarnen. Das Spiel wird mit indirektem Freistoß an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball bei Unterbrechung befand.

8.Spielkleidung/Ausrüstung der Spieler:

8.1 Für die Ausrüstung der Spieler gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Feldspielern. Ausnahme bilden hier die Schuhe und die Schienbeinschützer. Schienbeinschützer müssen nicht getragen werden.
8.2 Die Spieler dürfen nur mit Schuhen mit nicht färbenden Laufsohlen und Oberleder spielen. Die Schuhe müssen so beschaffen sein, dass keine Verletzungen der Mitspieler entstehen können und dürfen keine Stollen oder Absätze haben. Die Schuhkappen dürfen nicht verstärkt sein.
8.3 Das Spielen ohne Schuhe ist verboten.
8.4 Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich, so muss die im Spielplan erstgenannte
Mannschaft für unterschiedliche Spielkleidung Sorge tragen.

9.Spielleitung:

9.1 Die Spiele müssen von zugelassenen Schiedsrichtern geleitet werden.
9.2 Dem Schiedsrichter können 2 Torrichter zur Verfügung gestellt werden, die auch die Aufgaben der
Linienrichter übernehmen können.
9.3 Die Anzahl der Schiedsrichter für ein längeres Turnier bestimmt die Turnierleitung in Abstimmung mit dem zuständigen Schiedsrichterausschuss. Sie sollte für das Turnier angemessen sein.

10.Spielzeit

10.1 Die Spielzeit eines Turnierspieles soll max. 2 x 10 bzw. 1 x 20 Minuten ohne Seitenwechsel betragen.
10.2 Keine Mannschaft darf an einem Turniertag, die gesamte Zeit aller von ihr bestrittenen Spiele eingerechnet, länger als 180 Minuten spielen.
10.3 Die Spielzeit wird nicht durch den Schiedsrichter, sondern durch einen Zeitnehmer (Turnierleitung)
festgestellt.
10.4 Der Schiedsrichter pfeift an, der Zeitnehmer gibt Halbzeit- und Schlusssignal. Soll die Turnierleitung die Zeit anhalten, muss der Schiedsrichter mit seinen Händen dem Zeitnehmer dies mit einem "T-Zeichen" anzeigen. Der Schiedsrichter entscheidet über eine eventuelle Nachspielzeit und das Anhalten der Uhr.
10.5 Das Spiel endet mit dem Pfiff bzw. akustischen Signal des Zeitnehmers, nicht mit dem Pfiff des
Schiedsrichters.

11.Hallenfußball Spielregel und Spielbestimmungen

11.1 Fußballspiele in der Halle werden, soweit diese Vorschriften keine Abweichung vorsehen, nach den Fußballregeln und Durchführungsbestimmungen des DFB sowie den Satzungen und Ordnungen des BSVN ausgetragen.
Diese Spielordnung ist bei der Turnierleitung zur Einsicht bereitzulegen.
11.2 Änderungen, die z.B. durch die jeweilige Halle bedingt sind - insbesondere wegen der Anzahl der Spieler, Torgröße, Spielen mit oder ohne Bande, Spielzeit - müssen Bestandteil der Ausschreibung sein oder im Spielplan besonders vermerkt werden.
11.3 Die Auslosung zum Anstoß entfällt. Immer die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft hat Anstoß und spielt von der Turnierleitung aus gesehen in der linken Spielfeldhälfte.
11.4 Berührt der Ball die Decke oder Geräte, die von der Decke herabhängen, so ist senkrecht unterhalb der
Stelle ein Freistoß gegen die Mannschaft zu verhängen, die zuletzt den Ball gespielt oder berührt hat.
Das gilt auch für die Abwehr des Balles durch den Torwart.
Befindet sich die Stelle innerhalb des Strafraumes, ist der Freistoß von der nächstliegenden Stelle außerhalb des Strafraumes auszuführen.
Springt der Ball von der Decke oder einem Gerät ins Tor, ist die Spielfortsetzung Ab- bzw. Eckstoß.
11.5 Die Abseitsregel ist aufgehoben.
11.6 Bei Ausbällen an der Seitenlinie wird der Ball nur durch Einrollen wieder ins Spiel gebracht. Der Ball muss nach 2 m den Boden berühren. Der Torwart darf einen eingerollten Ball nicht mit den Händen spielen.
11.7 Bei Ausbällen neben oder über das Tor wird der Ball durch Werfen, Rollen oder durch Abstoß - und ausschließlich durch den Torwart ins Spiel gebracht. Der Ball ist im Spiel, wenn er den Torraum verlassen hat. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Wiederholung des Abwurfs.
11.8 Berührt ein Spieler der verteidigenden Mannschaft - einschließlich Torwart - den Ball bevor er neben oder über das Tor ins Aus geht, so ist auf Eckstoß zu entscheiden. Aus diesem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden.
11.9 Wirft der Torwart den Ball während des laufenden Spiels oder nachdem der Ball neben oder über das Tor ausgegangen ist und zuletzt von einem Angreifer berührt wurde ab, so muss der Ball innerhalb der eigenen Spielhälfte von einem Spieler berührt werden. Bei Verstoß wird auf Freistoß von der Mittellinie entschieden.
11.10 Der Torwart darf seinen Tor/ Strafraum nicht verlassen, es sei denn zur Abwehr des Balles

(hierbei darf er den Ball nur einmal spielen, nicht dribbeln.

Verlässt er aus anderen Gründen als zur Ballabwehr den Strafraum, soll der Schiedsrichter jedoch nur bei einem Spieleingriff einschreiten.; somit ist ein Torwartwechsel bei laufendem Spiel weiterhin möglich.
11.11 Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zuspielt, ist es diesem untersagt, den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies dennoch, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen.
11.12 Ein Tor kann aus jeder beliebigen Entfernung erzielt werden.
11.13 Beim Anstoß, bei der Ausführung von Straf-, Frei- und Eckstößen sowie beim Einrollen des Balles nach
Seitenaus müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens 3 m entfernt sein.
11.14 Alle Freistöße sind indirekt.
11.15 Für Vergehen innerhalb des Strafraumes wird der Ball zur Ausführung des Freistoßes an die nächste
Stelle außerhalb des Strafraumes gelegt.
11.16 Bei Spielen mit Bande ist auf Einrollen zu entscheiden, wenn der Ball oberhalb der festgesetzten Bande die Wand berührt.

12.Strafstoß - Entscheidungsschießen:

12.1 Beim Strafstoßschießen zur Spielentscheidung bestimmt der Schiedsrichter das Tor, auf das alle
Strafstöße auszuführen sind und lost aus, welche Mannschaft beginnt.
12.2 Schießen dürfen alle Spieler, die im Mannschaftsmeldeformular aufgeführt sind, außer Spieler mit persönlichen Strafen.
12.3 Jede Mannschaft bestimmt 5 Spieler die das Strafstoßschießen ausführen.
12.4 Beide Mannschaften haben abwechselnd je 5 Strafstöße auszuführen.
12.5 Haben beide Mannschaften nach 5 Strafstößen gleich viele Tore erzielt, werden die Strafstöße in
gleicher Reihenfolge fortgesetzt, (jetzt nur ein Strafstoß je Mannschaft) bis eine Mannschaft bei gleicher
Anzahl von Strafstößen ein Tor mehr erzielt hat.
12.6 Jeder Strafstoß ist von einem anderen Spieler auszuführen.
12.7 Alle Spieler (außer dem Siebenmeterschützen und dem Torwart) müssen sich am Mittelkreis aufhalten, der nicht beteiligte Torwart außerhalb des Torraumes.
Wird die Spielerzahl einer Mannschaft während des Entscheidungsschießens durch Feldverweise oder Verletzungen reduziert, so muß auch die gegnerische Mannschaft um die gleiche Anzahl reduziert werden (Spielführer meldet den betroffenen Spieler ab).

13.Persönliche Strafen

13.1 Verwarnung = (gelbe Karte)
13.2 Zeitstrafe = 2 Minuten
Die Zeitstrafe wird vom Zeitnehmer (Turnierleitung) überwacht; der gibt dem Spieler auch das
Zeichen zum Wiedereintritt.

Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangener als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist unzulässig. Die Mannschaft kann wieder durch einen Spieler - dies kann auch der bestrafte Spieler sein- ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, spätestens aber nach Ablauf von zwei Minuten.

13.3 rote Karte = Feldverweis, der Spieler scheidet aus dem Turnier aus.
Bei einer ( roten Karte ) wegen unsportlichen Verhaltens ( 16 Nr. 3 Buchst. a) der Spielordnung Fußball des BSVN.) oder absichtlichen Handspiels zum Zwecke der Torverhinderung ist mit dem Ausschluss aus dem Turnier die Sperre abgelaufen.
Bei anderen Vergehen erfolgt eine Meldung an die zuständige spielleitende Stelle. Eine Mannschaft, die einen Feldverweis mit der roten Karte hinnehmen musste, kann wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, spätestens aber nach Ablauf von drei Minuten. Sollte eine Mannschaft auf Grund von Zeitstrafen oder Feldverweisen zur gleichen Zeit mehr als eine Strafzeit (egal ob drei oder zwei Min.) verbüßen, so läuft bei einem Gegentor immer nur die zuerst verhängte Strafzeit ab. Die Strafzeit wird durch den Zeitnehmer (Turnierleitung) überwacht und geregelt. 14. Schiedsgericht

Für die Entscheidung von Streitfragen ist ein Schiedsgericht zu bilden. Die Turnierleitung sollte als
Schiedsgericht fungieren. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind unanfechtbar.
Die Hallenfußball-Spielordnung 01/98 wird hiermit aufgehoben. An ihrer Stelle tritt die Hallenfußball- Spielordnung 01/2001 in Kraft.
1.Änderung gültig ab 24.03.2007